6. Mit Verfügung vom 25. Januar 2019 wurden die Verfahren getrennt. Das Beschwerdeverfahren betreffend die Erteilung einer Stellvertreterbewilligung für Apotheker wird unter der Geschäftsnummer 2019.GEF.226 geführt. Das vorliegende Beschwerdeverfahren betreffend die Erteilung der BAB wird unter der Geschäftsnummer 2019.GEF.248 behandelt. 7. Das Rechtsamt holte in der Folge die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 14. März 2019 die Abweisung der Beschwerde vom 14. Januar 2019.