betreffend Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung (Verfügung der Vorinstanz vom 4. Januar 2019) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.248 I. Sachverhalt 1. X.___ (fortan: Beschwerdeführer) verfügt seit dem 25. Juli 2017 über die Approbation als Apotheker in Deutschland. Auf Antrag hin erhielt der Beschwerdeführer am 27. September 2017 die Anerkennungsbestätigung von der schweizerischen Medizinalberufekommission MEBEKO. Er arbeitet seit dem 17. September 2018 als Apotheker in der A.___.1