Seite 10 von 11 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.226 III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde vom 14. Januar 2018 [recte: 2019] mit der Ergänzung vom 30. Januar 2019 wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung