DI 0313-02 V01). Aktuell befindet sich das Merkblatt in der Version 02 auf der Internetseite der Vorinstanz. Die Version 01, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung abrufbar war, hat die Vorinstanz auf Aufforderung hin beim Rechtsamt eingereicht. Inhaltlich sind die beiden Versionen praktisch identisch, mit Ausnahme des Punktes «Fortbildung», der zur Beurteilung der vorliegenden Frage nicht relevant ist.