Der von der Verfügung mit der Referenz 2019.GEF.226 erfasste Absatz mit den Auflagen zur Weiterbildungspflicht ist explizit nicht Bestandteil meiner Beschwerde." Er beantragt sinngemäss, ihm sei die eingeschränkte Stellvertreterbewilligung ohne einen definierten Umfang zu erteilen und die SVBAB solle auf fünf, statt zwei Jahre, befristet werden. Des Weiteren sei ihm angemessen Schadenersatz zu leisten, für den Fall, dass sich die Einschränkung der Berufsrechte als unrechtmässig herausstelle und ihm dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehe.