1.2.3 Mit Beschwerde vom 14. Januar 2019 und Ergänzung vom 30. Januar 2019 bringt der Beschwerdeführer vor, dass er mit diesen Einschränkungen in der SVBAB der Vorinstanz nicht einverstanden sei. Zum Beschwerdegegenstand hält er Folgendes fest: "Gegenstand meiner Beschwerde ist der mir eingeräumte Umfang der Stellvertretung, namentlich  1 Tag pro Woche  4 Wochen  Stundenweise Vertretung eines Apothekers mit Berufsausübungsbewilligung  Festlegung auf die A.___  Befristung der Bewilligung auf 2 Jahre Zudem stelle ich die Praxis der eingeschränkten Stellvertreterbewilligung für diplomierte Apotheker in Frage.