6. Mit Verfügung vom 25. Januar 2019 wurden die Verfahren getrennt. Das Beschwerdeverfahren betreffend die Erteilung der BAB wird unter der Geschäftsnummer 2019.GEF.248 geführt. Das vorliegende Beschwerdeverfahren betreffend die Erteilung einer Stellvertreterbewilligung für Apotheker wird unter der Geschäftsnummer 2019.GEF.226 behandelt. Die Beigeladene wurde von Amtes wegen am Verfahren beteiligt. 7. Das Rechtsamt holte in der Folge die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.