5.1.2 Geeignet ist eine Massnahme dann, wenn sie dem Alter, dem Gesundheitszustand, den persönlichen Verhältnissen und den Fähigkeiten der hilfesuchenden Person angemessen ist, deren soziale und berufliche Integration ermöglicht oder fördert und dadurch den gesellschaftlichen Ausschluss verhindert.41 Die B.___ AG bietet in der Region Y.__ individuelle Massnahmen an, welche die Förderung der Integration und Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bezwecken. Angestrebt wird die nachhaltige Integration der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt. Dies soll durch die Förderung der berufsrelevanten Fach- und Handlungskompetenzen sowie die soziale Integration der Teilnehmenden erfolgen.42