Die Zielsetzungen der Massnahmen sind gemeinsam mit den Betroffenen festzulegen und müssen die persönlichen Ressourcen wie auch das Umfeld (Familie, Arbeitsmarktsituation) realistisch berücksichtigen. Professionelle Abklärung, Begleitung und Evaluation von Integrationsmassnahmen sind deshalb unumgänglich.31 Die Teilnahme an einer Integrationsmassnahme wird in einem schriftlichen Vertrag zwischen der betroffenen Person und dem zuständigen Sozialhilfeorgan bzw. Programmträger festgehalten.