Mit Integrationsmassnahmen soll eine drohende Desintegration für die Betroffenen aufgehalten und idealerweise ins Gegenteil verkehrt werden.28 Die Qualität einer Massnahme bemisst sich an ihrer Wirkung, d.h. am Nutzen, welchen sie für die teilnehmende Person einerseits und für die Allgemeinheit anderseits mit sich bringt. Jede Massnahme, jedes Projekt soll beiderseitigen Nutzen erzielen. Dabei stehen die Mehrung der Selbständigkeit und die Hebung des Selbstbewusstseins der Teilnehmenden im Vordergrund.