Schweiz. Das Projekt «Bildung und Arbeit» wäre daher ideal auf die Situation und die Voraussetzungen des Beschwerdeführers zugeschnitten gewesen. 3. Streitgegenstand Umstritten und zu prüfen ist vorliegend, ob die durch das Z.___ infolge des eigenmächtigen Abbruchs des Integrationsprojekts «Bildung und Arbeit» sanktionsweise verfügte Kürzung des GBL um 10 Prozent während drei Monaten rechtmässig und angemessen ist. 4. Rechtliche Grundlagen