Zudem wurde der Beschwerdeführer auf mögliche finanzielle Konsequenzen (Sanktion, Integrationszulagen, Reisekosten) bei einem Abbruch des Projekts hingewiesen. Der Beschwerdeführer entschied sich jedoch bereits während des Gesprächs für einen Abbruch des Programms. Wenige Tage später hat er die Teilnahme am Integrationsprojekt «Bildung & Arbeit» abgebrochen.6