5. Am 13. August 2019 fand ein weiteres Gespräch zwischen dem Beschwerdeführer, der zuständigen Sozialarbeiterin sowie dem Job-Coach5 statt. Dem Beschwerdeführer wurden die Ziele und Perspektiven des Projekts «Bildung und Arbeit» erläutert, und es wurde ihm erklärt, dass der Arbeitseinsatz bei der B.___ AG zu einem Arbeitszeugnis führe. Dieses Zeugnis könne für eine Bewerbung entscheidend sein. Durch das Programm habe er gute Chancen, ab Februar 2020 eine Vorlehre machen zu können. Zudem wurde der Beschwerdeführer auf mögliche finanzielle Konsequenzen (Sanktion, Integrationszulagen, Reisekosten) bei einem Abbruch des Projekts hingewiesen.