Insbesondere hätte sie bereits damals und nicht erst am 22. Februar 2018 ein Gesuch um eine Bildungsbewilligung beim MBA stellen oder Abklärungen treffen können, um festzustellen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Entsprechende Nachweise, welche die Anstrengungen der Beschwerdeführerin belegen würden, fehlen jedoch. 11/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.1537