5.4 Mit Schreiben vom 11. April 2018 hatte das MBA der Beschwerdeführerin für die Grundbildung «AssistentIn Gesundheit und Soziales EBA» eine Bewilligung ohne Auflage in Aussicht gestellt. Eine solche Bewilligung wäre sehr wahrscheinlich auch im Jahre 2017 erteilt worden, vorausgesetzt, die Beschwerdeführerin hätte ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Die Beschwerdeführerin hätte diesfalls im Jahr 2017 die Aus- und Weiterbildungsleistung erfüllen können, indem sie die Grundbildung «AssistentIn Gesundheit und Soziales EBA» angeboten hätte.