5.3 Dazu ist Folgendes festzuhalten: Die Beschwerdeführerin hat erst am 22. Februar 2018 beim MBA ein Gesuch um Erteilung einer Bildungsbewilligung für den Beruf «Fachfrau Gesundheit, Fachmann Gesundheit EFZ» eingereicht. Das Schreiben des MBA vom 11. April 2018 bezieht sich somit auf das Jahr 2018 und ist daher für das Jahr 2017 grundsätzlich nicht relevant. Da jedoch die Voraussetzungen der Jahre 2017 und 2018 vergleichbar sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin für das Jahr 2017 eine Bildungsbewilligung im gleichen Umfang wie für das Jahr 2018 erhalten hätte.