5.2 Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde als Grund für die Nichterfüllung der Ausund Weiterbildungsleistung 2017 vor, dass gemäss der Einschätzung des MBA im Schreiben vom 28 Vortrag zum Spitalversorgungsgesetz und zum Dekret über Gebühren, S. 99 29 Vgl. https://www.zefix.ch/de/search/entity/list/firm/........ 30 Vgl. Vorakten, Beilage 3