Die jeweiligen Modalitäten (inklusive finanzieller Rahmenbedingungen) im Ausbildungsverbund oder beim Leistungseinkauf sind direkt zwischen den Beteiligten zu regeln. Jeder Leistungserbringer ist für die Erbringung der ihm gegenüber verfügten Aus- und Weiterbildungsleistung selber verantwortlich. D.h., er (und nicht der beauftragte Betrieb) ist gegenüber der zuständigen Stelle der GSI verantwortlich dafür, dass die ihm gegenüber verfügte Ausbildungsleistung (im beauftragten Betrieb) erbracht wird.26