Kontaktaufnahme mit anderen Leistungserbringern für den Einkauf von Ausbildungspunkten). Die Beschwerdeführerin habe zwischen Juli 2016 und Juli 2017 genügend Zeit gehabt, um sich so zu organisieren, dass sie die verfügte Ausbildungsleistung für das Jahr 2017 erbringen könne. Die vorgebrachten Entschuldigungsgründe der fehlenden Anforderungserfüllung für eine EFZ-Ausbil- dung seien betrieblicher Natur und auch von anderen Betrieben zu bewältigen.