3.2 Die Beschwerdeführerin begründet ihren Antrag in der Beschwerde vom 23. Oktober 2019 damit, dass gemäss Schreiben des Mittelschul- und Berufsbildungsamts der ERZ vom 11. April 2018 für das Jahr 2018 maximal ein Lehrverhältnis für den Beruf FaGe EFZ genehmigt würde. Da die Voraussetzungen im Jahr 2017 die gleichen gewesen seien, sei sie davon ausgegangen, dass auch nur eine Ausbildungsstelle AGS EBA berechnet würde. Sie hoffe, dass somit Art. 77g Abs. 4 SHG15 zu tragen komme und sie nur ein Teilverschulden treffe.