daraus ergebe sich eine Differenz von CHF 11'442.00. Die Höhe der Ausgleichszahlung entspreche der dreifachen Differenz zwischen der Abgeltung für die festgelegte Aus- und Weiterbildungsleistung und der Abgeltung für die im Rechnungsjahr erbrachte Aus- und Weiterbildungsleistung. Die dreifache Differenz betrage somit CHF 34'326.00.