2.2 Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 25. September 2019, mit welcher die Beschwerdeführerin verpflichtet wurde, für das Jahr 2017 eine Ausgleichszahlung von CHF 34'326.00 zu leisten. 2.3 Die Beschwerdeführerin verlangt in ihrer Beschwerde, dass die verfügte Ausgleichszahlung auf einen Drittel zu reduzieren sei. Der Streitgegenstand dieses Verfahrens reduziert sich somit auf diese Frage. Argumente der Verfahrensbeteiligten