2/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.1537 Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 23. Oktober 2019 bei der Gesund- heits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Beschwerde erhoben. Darin beantragte sie, die Ausgleichszahlung auf einen Drittel zu reduzieren.