Die Beschwerdeführerin stellte am 22. Februar 2018 beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) der Erziehungsdirektion des Kantons Bern (ERZ) ein Gesuch um eine Bildungsbewilligung für den Beruf Fachfrau Gesundheit, Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ6.7 Mit Schreiben vom 11. April 2018 teilte das MBA der Beschwerdeführerin mit, dass die personellen und fachlichen Voraussetzungen für den Beruf FaGe EFZ nur mit einer Auflage erfüllt und daher für August 2018 maximal ein Lehrverhältnis genehmigt würde. Die zweijährige berufliche Grundbildung Assistentin Gesundheit und Soziales, Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) EBA8 könne hingegen ohne Auflage angeboten werden.9