Mit Verfügung vom 14. Dezember 2016 legte die Vorinstanz die von der Beschwerdeführerin für das Jahr 2017 zu leistenden Ausbildungspunkte auf 89.40 (100 %) sowie die Abgeltung des Kantons Bern für die Aus- und Weiterbildungsleistung auf CHF 11'442.00 fest. 3