1.6.6 Aus diesen Gründen hätte die KISS-Ausschreibung vom 9. August 2019 zehn Tage nach ihrer Publikation, also bis spätestens am 20. August 2019, angefochten werden müssen. Auf die verspätet erhobene Beschwerde vom 23. September 2019 ist daher nicht einzutreten.