keineswegs entgegenstehen. Zudem geht aus der Umschreibung des Eignungskriteriums E9 (Kontinuität des Systems) in der Ausschreibung und im Pflichtenheft hervor, dass der Anbieter zusichert, dass das System während mindestens 8 Jahren, ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Projektes (Gesamtabnahme), gewartet und weiterentwickelt wird.38 Zudem schreibt die Vorinstanz in ihrer Antwort zu Frage 5, dass eine Weiterentwicklung des Produktes (unter Einbezug der Vorinstanz) explizit erwartet und gewünscht wird.39 Demnach ist nicht ersichtlich, weshalb die Antwort der Vorinstanz zu