 Betreffend die Rüge, es fehle an einer nachvollziehbaren Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes, was sich insbesondere aus der Antwort zu Frage 2 ergebe, wonach nicht nach einem noch in Entwicklung befindlichen System gesucht werde, ist Folgendes festzuhalten: Dem Ausschreibungsinserat vom 9. August 2019 ist zu entnehmen, dass die Vorinstanz ein vollständig entwickeltes und auf einer konsistenten technologischen Basis aufgebautes Produkt suche, welches ihren Anspruch unterstütze, eine der weltweit führenden digitalisierten Spitalgruppe zu werden.36 Dementsprechend lautet ihre Antwort zu Frage 2 wie folgt:37