 Betreffend die Rüge, der Umsatz sei fälschlicherweise als Zuschlags- statt als Eignungskriterium definiert worden; zudem seien Umsätze aus dem Verkauf von Praxisinformationssystemen zu Unrecht ausgeschlossen worden,34 ist Folgendes festzuhalten: Sowohl das Ausschreibungsinserat (vgl. Ziff. 2.10 und 3.7) wie auch das Pflichtenheft (vgl. Ziff. 5.3, S. 137 f.) umschreiben das Eignungskriterium E7 wie folgt: E7 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Der Anbieter weist nach, dass er die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, um die KISS-Einführung in der Y.___ zu gewährleisten: