Angesichts des vorgesehenen Prozessablaufs (vgl. Pflichtenheft S. 136 f.) und insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Vorinstanz im Jahr 2020 ein fertig entwickeltes und produktives KISS zur Verfügung haben möchte, ist es jedoch durchaus nachvollziehbar, dass die Referenzbesuche im November durchgeführt werden sollen und die Referenzsysteme daher bis spätestens Ende Oktober in produktivem Betrieb sein müssen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Festlegung des spätesten Datums für die produktive Inbetriebnahme (31. Oktober 2019) zu einer Diskriminierung der Beschwerdeführerin führen sollte.