So begründet die Vorinstanz einerseits in nachvollziehbarer Art und Weise, dass sie zwischen der Installation und produktiven Inbetriebnahme eines Systems unterscheidet, weil sie ab 2020 ein produktives System (in der spezifizierten Tiefe und Breite) zur Verfügung haben möchte. Andererseits legt die Vorinstanz dar, weshalb das System bis spätestens am 31. Oktober 2019 im produktiven Betrieb sein muss, nämlich, weil die Referenzbesuche zur abschliessenden Überprüfung des Evaluationskriteriums "Referenzen" im November 2019 stattfinden sollen.