der Einreichung der Offerte, aber nicht später als der 31.10.2019, liegt. Sollte es sich herausstellen, dass die Inbetriebnahme erst nach dem 31.10.2019 erfolgt, so ist dies das Risiko des Anbieters, da in einem solchen Fall die betreffende Referenzlösung für die Prüfung der Erfüllung des Eignungskriteriums «Referenzen» nicht berücksichtigt werden kann. Die Angaben zu allen Referenzlösungen müssen bei Abgabe der Offerte vollständig und korrekt sein, da ein Nachreichen von Unterlagen nicht zulässig ist, welche eine Referenzlösung betreffen und die in der Offerte gemachten Angaben ergänzen oder korrigieren.