Da damit allen Anbietern gleichermassen mehr Zeit eingeräumt wurde, um die Systeme in den produktiven Betrieb zu nehmen, ist nicht ersichtlich, weshalb insofern eine Diskriminierung vorliegen sollte. Überdies ist der Umstand, dass im Zeitpunkt der Offerteinreichung die Installation der Systeme ausreicht, für alle Anbieter eher als Pluspunkt zu werten, da allen mehr Zeit für die produktive Inbetriebnahme zur Verfügung steht. In der 2. Fragerunde stellte die Beschwerdeführerin sodann die folgende Frage:32