Dementsprechend hat die Beschwerdeführerin in der 1. Fragerunde nachgefragt, ob sie richtig gehe in der Annahme, dass das geforderte Eignungskriterium E4 (Referenzen) zum Zeitpunkt der Publikation dieser Submission produktiv sein müsse.30 Die Vorinstanz antwortete, sie erwarte, dass das System in den genannten Referenzspitälern installiert sei.31 Da damit allen Anbietern gleichermassen mehr Zeit eingeräumt wurde, um die Systeme in den produktiven Betrieb zu nehmen, ist nicht ersichtlich, weshalb insofern eine Diskriminierung vorliegen sollte.