werden, dass das offerierte KISS bereits im Zeitpunkt der Publikation oder zumindest im Zeitpunkt der Offerteinreichung in produktivem Betrieb sein muss. Dementsprechend hat die Beschwerdeführerin in der 1. Fragerunde nachgefragt, ob sie richtig gehe in der Annahme, dass das geforderte Eignungskriterium E4 (Referenzen) zum Zeitpunkt der Publikation dieser Submission produktiv sein müsse.30 Die Vorinstanz antwortete, sie erwarte, dass das System in den genannten Referenzspitälern installiert sei.31