1.6.5 Vorliegend hat die Vorinstanz das Beschaffungsobjekt "Klinikinformations- und Steuerungssystem für die Y.___" am 9. August 2019 auf der Beschaffungsplattform SIMAP ausgeschrieben.22 Die Ausschreibung ist nach dem Gesagten als Verfügung zu qualifizieren und grundsätzlich innert 10 Tagen anzufechten.23 Damit ist die zehntägige Beschwerdefrist grundsätzlich am 20. August 2019 abgelaufen (Art. 41 VRPG), es sei denn, die geltend gemachten Unregelmässigkeiten der Ausschreibung seien im Zeitpunkt der Publikation bei der gebotenen Aufmerksamkeit noch nicht erkennbar gewesen.