Eine nichtdiskriminierende Auslegung sei nicht mehr möglich gewesen. Das neue Datum würde auch willkürlich erscheinen, gäbe es in C.___ nicht einen Anbieter, der gerade dabei gewesen sei, in diesem Zeitraum ein System zu installieren. Dieser Anbieter habe durch die neue Definition des Eignungskriteriums 4 eine gute Chance, seine Schweizer Referenz just auf dieses Datum hin nachzuweisen, da laut Medienberichten in C.___ das neue KISS in der Woche nach dem Offerteingabetermin produktiv in Betrieb genommen worden sei.