Zudem habe sie mit dem Erfordernis der Installation eine neue Komponente ins Spiel gebracht, welche ihr im Hinblick auf eine Prüfung des Referenzsystems in C.___ zusätzliches Ermessen eingeräumt habe. Dies sei klarerweise eine Ergänzung der Eignungskriterien und habe einen erneuten Klärungsversuch in der zweiten Fragerunde erforderlich gemacht. Auch sei fraglich, ob der Umstand, dass das System in C.___ zum Zeitpunkt der Beantwortung der ersten Fragerunde noch nicht produktiv, aber wohl schon installiert gewesen sei, einen Einfluss auf die Fragebeantwortung gehabt habe und ob dadurch potentielle Anbieter bevorzugt resp. benachteiligt worden seien.