In der ersten Fragerunde habe die Beschwerdeführerin gefragt, ob das geforderte Eignungskriterium E4 (Referenzen) zum Zeitpunkt der Publikation dieser Submission produktiv sein müsse. Die Vorinstanz habe geantwortet, dass sie erwarte, dass das System in den genannten Referenzspitälern installiert sei. Die Frage nach dem Zeitpunkt, wann das Referenzsystem produktiv sein müsse, wäre einfach zu beantworten gewesen, jedoch sei die Vorinstanz eine klare Antwort schuldig geblieben. Zudem habe sie mit dem Erfordernis der Installation eine neue Komponente ins Spiel gebracht, welche ihr im Hinblick auf eine Prüfung des Referenzsystems in C.___ zusätzliches Ermessen eingeräumt habe.