für die Vergabestelle klar sei, wer den Zuschlag erhalten werde. Daher suche ein Anbieter grundsätzlich nicht "jedes Haar in der Suppe", welches auf eine rechtswidrige Ausschreibung hindeuten könnte. Eine Vergabestelle habe im Rahmen der Fragerunden einen erheblichen Ermessensspielraum, um ungünstig formulierte Vorgaben oder Kriterien rechtskonform zu präzisieren. Daher sei es unabdingbar, zuerst die Antworten aus der Fragerunde abzuwarten. Es sei zu vermeiden, dass rechtskonforme Ausschreibungen vorsorglich schon vor den Fragerunden angefochten werden. Zudem wäre fraglich, ob im Zeitpunkt der Ausschreibung schon ein aktuelles Rechtsschutzinteresse nachgewiesen werden könnte.