Erst auf S. 13 f. der Beschwerdeschrift gehe die Beschwerdeführerin näher auf die Fragerunden ein und erwähne, dass der Anbieter für das KISS des Kantonsspitals C.___ mit etwas Glück die Aufnahme des produktiven Betriebs bis zum 31. Oktober 2019 nachweisen könne und damit als einziger Anbieter das Eignungskriterium EK 4 erfülle. Die Beschwerdeführerin lasse jedoch offen, ob es sich bei der Koinzidenz zwischen dem Termin für die Aufnahme des produktiven Betriebs und der Planung des Projekts des Kantonsspitals C.___ um einen Zufall handle und wie diese (möglicherweise bloss zufällige) zeitliche Koinzidenz als