So schaffe die Antwort auf Frage 2, wonach dezidiert nicht nach einem noch in Entwicklung befindlichen System gesucht werde, Verwirrung und müsse sogar als Verstoss gegen das Transparenzgebot betrachtet werden, da "im Einsatz befindliche komplexe Softwaresysteme, die nicht mehr gewartet und nicht mehr weiterentwickelt werden müssen" in der realen Welt und insbesondere im Spitalumfeld kaum vorkämen, weil sich jedes Softwaresystem bis zum Marktaustritt praktisch immer in Entwicklung befinde durch Erweiterungen, die Abdeckung geänderter gesetzlicher Vorgaben und Umsetzungen von neuen Kundenwünschen. Zudem stehe die Beschwerdeführerin mit der Vorinstanz seit Jahren in einer