Oft würden Vergabestellen die Ausschreibungsbedingungen, insbesondere die Eignungskriterien, aufgrund entsprechender Fragen nichtdiskriminierend auslegen und könnten so gefährdete Ausschreibungen doch noch rechtskonform durchführen. Die Beschwerdeführerin habe entsprechende Fragen gestellt (insbesondere Fragen Nr. 1 und 7).