_ – Klinikinformations- und Steuerungssystem für die Y.___ publiziert worden. Die rechtswidrige (nicht sachgerechte, diskriminierende und wettbewerbsverhindernde) Auslegung der publizierten Eignungskriterien habe sich erst aus den Antworten aus der Fragerunde 2 am 12. September 2019 ergeben. Im Zeitpunkt der Ausschreibung sei diese Auslegung der Eignungskriterien noch nicht eindeutig gewesen. Oft würden Vergabestellen die Ausschreibungsbedingungen, insbesondere die Eignungskriterien, aufgrund entsprechender Fragen nichtdiskriminierend auslegen und könnten so gefährdete Ausschreibungen doch noch rechtskonform durchführen.