1.6.2 Die Beschwerdeführerin führt aus, die Vorinstanz habe die angefochtene Ausschreibung am 9. August 2019 auf der Webseite www.simap.ch als Projekt B.___ publiziert. Die detaillierten Anweisungen seien den Anbietern mittels Pflichtenheft bekannt gegeben worden. Die Vergabestelle habe im Ausschreibungsverfahren zwei Fragerunden durchgeführt. Die Antworten auf die zweite Fragerunde seien am 12. September 2019 auf der entsprechenden Webseite in den Forumsbeiträgen unter Projekt: B.___ – Klinikinformations- und Steuerungssystem für die Y.___ publiziert worden.