4/19 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.1436 der zuständigen Direktion schriftlich, begründet und im Doppel einzureichen. Auf das Staatshaftungsbegehren vom 9. Januar 2020 ist somit im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens nicht einzutreten. 1.6 Frist