8. Mit unaufgeforderter Stellungnahme vom 9. Januar 2020 hat die Beschwerdeführerin folgende Rechtsbegehren gestellt: 1. Der Antrag auf Abschreibung des Beschwerdeverfahren [sic!] sei abzuweisen. 2. Es sei die sofortige Aufhebung des Zuschlags als vorsorgliche Massnahme anzuordnen. 3. Die Rechtswidrigkeit des Ausschreibungsverfahrens sei durch die Beschwerdeinstanz endlich fest- zustellen. 4. Alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanz. 5. Die bisherigen, durch die nicht zielführende Verfahrensführung unnötigerweise zusätzlich entstan-