5. Mit Vernehmlassung vom 7. Oktober 2019 beantragt die Beschwerdeführerin die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ohne Beschränkungen, die Vornahme der erforderlichen Untersuchungen und die Gutheissung der in der Beschwerde gestellten Anträge. 6. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2019 hat die Vorinstanz den Antrag auf Abschreibung des vorliegenden Verfahrens gestellt.