2. Mit Beschwerde vom 23. September 2019 hat sich die X.___ (fortan: Beschwerdeführerin) an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern(GEF) gewandt und folgende Anträge gestellt. 1. Das Ausschreibungsverfahren sei abzubrechen. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.