27/34 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.1386 worden. Ohne Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums «Offertpräsentation» und mit Einfügung der der ausgewiesenen Gesamtkosten in die Preisbewertungsformel würde die Beschwerdeführerin mit 8453 Punkten die höchste Punkteanzahl erreichen.49 Streitgegenstand